• Funkfrequenz 446,08125 MHz
  • CTCSS-Frequenz 85,4 Hz (Kanal 7)

Funkpflicht ab 01.03.2020

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Liebe Mitglieder,

der Vorstand hat Funkpflicht für ALLE auf den Verein zugelassenen Gelände ab dem 01.03.2020 beschlossen.
Der Testlauf der neuen Funkfrequenz 446,08125 MHz in Verbindung mit der CTCSS-Frequenz 85,4 Hz (Kanal 7) war erfolgreich.

Wichtig bei Neuanschaffung eines Funkgerätes:
Bitte beachten, dass die 7,5 Schritte einstellbar sind.
Heiko hatte sich bereit erklärt, die Mitglieder beim Einstellen der Funkgeräte zu unterstützen.

Wer noch kein Funkgerät hat, kann sich ja zu Weihnachten das passende Funkgerät schenken lassen 😉