Hochstetten-Dhaun (Strüther Wald). Startrichtung: Nord (N-Nordwest bis N-Nordost)
Startplatzbeschreibung
Koordinaten
Nord 49°47’34.5“ / Ost 07°30’39.6“
Start-Art
Hang
Fluggerät
Gleitschirm (neu: auch Tandem)
Höhe über NN
280 m
Gäste
Nein, nur Vereinsmitglieder
Tageskarte
Nein, nur Vereinsmitglieder
Fluglizenz
A-Schein
DHV Beauftragter
Udo Becker (0160 7503387)
Landeplatzbeschreibung
Koordinaten
Nord 49°47’41.5“ / Ost 07°30’39.2“
Landehöhe über NN
175 m
Höhendifferenz
105 m
Landeplatz-Art / Bewuchs
Wiese
Notlandeplätze
sind vorhanden: Wiesen, abgeerntete Felder
Auflagen / Besonderheiten
Bezüglich der Vogelwelt ( Avifauna ) sind folgende Auflagen einzuhalten:
Im Fußwegbereich zum Startplatz liegt ein Schwarzspechthabitat/-brutplatz. Beeinträchtigungen, insbesondere Lärm sowie direkter Überflug, sind nicht zulässig.
Innerhalb der Brutzeit, besonders vom 01.04. bis zum 31.07. muss eine Beeinträchtigung unterbleiben. Störungen durch Überflug sind zu vermeiden.
Für das Naturschutzgebiet Hellberg und den gegenüber liegenden Johannisberg gilt: Aufgrund der Vorkommen von Wanderfalken ist in der Zeit von Anfang Februar bis Mitte Juli ein Sicherheitsabstand zum Brutplatz von 400 m einzuhalten.
In ca. 3 km Entfernung der Start- und Landeflächen befindet sich der Flugplatz Kirn. Die Betriebsvereinbarung, die am 19.04.2010 mit dem Flugplatzbetreiber, dem Flugsportverein Kirn e.V. (FSV e.V.), getroffen wurde, ist zu beachten.
Gleitschirmpiloten sind vor dem ersten Start von einem Vorstandsmitglied oder Fluglehrer des FSV Kirn e.V. in den Flugbetrieb des FSV Kirn, insbesondere in den Segelflugbetrieb, einzuweisen.
Flugbetriebsordnung des Gleitschirmvereins Nahe - Glan e.V.
Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes.
Die Startplätze sind nur zum Start für Gleitschirmflieger zugelassen.
Startvorbereitungen für Solo und Tandem erfolgen abseits vom Startplatz.
Der Startplatz dient ausschließlich dem Startvorgang.
Bei geringem Flugbetrieb, kann „TOP“ gelandet werden.
Für den Zustand der Abflug – u. Landeflächen haften die Grundeigentümer/Pächter nicht.
Die Kontrolle dieser Flächen auf ihre Tauglichkeit obliegt dem jeweiligen Benutzer.
Bei Nichteinhaltung der Flugbetriebsordnung erfolgt Flugverbot.