Odernheim am Glan (Neuberg): Startrichtung Ost (Südost bis Nordost)

Startplatzbeschreibung
Koordinaten Nord 49°46'24" / Ost 007°41'46"
Start-Art Hang
Fluggerät Gleitschirm (auch Tandem)
Höhe über NN 270 m
Gäste Nein, nur Vereinsmitglieder
Tageskarte Nein, nur Vereinsmitglieder
Fluglizenz A-Schein
DHV Beauftragter Udo Becker (0160 7503387)
Landeplatzbeschreibung
Koordinaten Nord 49°77'33" / Ost 07°69'59“
Landehöhe über NN 150 m
Höhendifferenz 129 m
Landeplatz-Art / Bewuchs Wiese
Notlandeplätze sind vorhanden: Wiesen, abgeerntete Felder
Landeplatzbeschreibung
Koordinaten Nord 49°75'90" / Ost 07°69'61“ (OSM-Karte)
Landehöhe über NN ca. 150 m
Höhendifferenz 129 m
Landeplatz-Art / Bewuchs Wiese
Notlandeplätze sind vorhanden: Wiesen, abgeerntete Felder
Besonderheiten
Der Flugbetrieb ist bei der Flugleitung in Bad Sobernheim unter der Frequenz 118.925 MHZ oder der Tel.-Nr. 06751-2307 anzumelden.

Für den Fall, dass die Flugleitung nicht besetzt ist, ist der Flugbetrieb bei der Geschäftsstelle des DAeC Luftsportverbandes Rheinland Pfalz Tel.-Nr. (neu!!) 06751 8563240 (alte Nummer 06751-2308 bitte löschen) zu melden. Die Anmeldung erfolgt unter Nennung des Startleiters und ist in einem Flugbuch des Gleitschirmverein Nahe-Glan e.V. zu dokumentieren. Vorgeschrieben ist ein Startleiter mit Erreichbarkeit über Flugfunk.

Die maximale Flughöhe von 1300ft MSL (ca. 430m) im Bereich der im Luftfahrthandbuch (AIP) veröffentliche Motorflugplatzrunde ist einzuhalten.

Flugbetriebsordnung des Gleitschirmvereins Nahe - Glan e.V.
  • Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Luftverkehrsgesetzes.
  • Die Startplätze sind nur zum Start für Gleitschirmflieger zugelassen.
  • Startvorbereitungen für Solo und Tandem erfolgen abseits vom Startplatz.
  • Aufziehübungen sind auf dem Startplatz nur gestattet, wenn kein Flugbetrieb ist.
  • Bei geringem Flugbetrieb, kann „TOP“ gelandet werden.
  • Für den Zustand der Abflug – u. Landeflächen haften die Grundeigentümer/Pächter nicht.
  • Die Kontrolle dieser Flächen auf ihre Tauglichkeit obliegt dem jeweiligen Benutzer.
Bei Nichteinhaltung der Flugbetriebsordnung erfolgt Flugverbot.

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